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Steuerliche Behandlung von KFZ-Sachbezug bei Gesellschafter-Geschäftsführern

News | KLINGER Bilanzbuchhaltung e.U.

Steuerliche Behandlung von KFZ-Sachbezug bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Durch Verordnung des BMF wurde nun festgelegt, wie vorzugehen ist, wenn für einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer die Möglichkeit besteht, ein von der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug für private Fahrten zu benützen:

Für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung ist die für Dienstnehmer geltende Sachbezugswerteverordnung sinngemäß anzuwenden. Das heißt, je nach CO2-Ausstoß sind – berechnet von den Anschaffungskosten – monatlich 2 %, maximal 960 € (bei Emissionswert von mehr als 124 g/km), bzw. 1,5 %, maximal 720 Euro (bis zu einem Emissionswert von 124 g/km) anzusetzen. Die Privatnutzung eines Elektroautos ist auch beim Gesellschafter-Geschäftsführer –wie für Arbeitnehmer – steuerfrei.

Als Alternative kann der geldwerte Vorteil der Privatnutzung aber auch mit dem Prozentsatz der, auf die private Nutzung entfallenden, von der Kapitalgesellschaft getragenen Aufwendungen angesetzt werden.

Dazu ist es allerdings erforderlich, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer den Anteil der privaten Fahrten eindeutig nachweisen kann. Die Führung eines lückenlosen Fahrtenbuches wird somit unerlässlich sein. Eine Schätzung des Privatanteiles ist nicht zulässig.

Die Verordnung gilt rückwirkend seit 1.1.2018 und ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden.