News, Tipps & Aktuelles: Der Kunde ist König, aber haftbar

Der Kunde ist König, aber haftbar

News | KLINGER Bilanzbuchhaltung e.U.

Der Kunde ist König, aber haftbar

Schadenersatzrechtliche Haftung trifft nicht nur den Unternehmer, sondern auch den Kunden, erklärte der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung unter der Geschäftszahl 1 Ob 153/16f nach einem Unfall in einem Baumarkt. Der Unfall wurde durch falsche Beladung eines Einkaufswagens hervorgerufen.

Der Mitarbeiter des Baumarktes hatte der Kundschaft angeboten, die gewünschte Menge an Gipskartonplatten hinaus auf den Parkplatz zu bringen. Die beiden Kunden nahmen das Angebot nicht in Anspruch und zogen es vor, die Gipskartonplatten selbst in den Wagen einzuladen. Der zweite Kunde war zufällig anwesend und wurde vom Käufer der Gipskartonplatten um seine Hilfe beim Beladen ersucht. Beim Einladen beachteten die beiden Kunden nicht die Beladungsanweisungen, die im Geschäft deutlich sichtbar auf einem Hinweisschild angeschlagen waren. Laut diesen Anweisungen sollte die Verladung der Gipskartonplatten v-förmig erfolgen. Damit sollte das Umkippen und Verrutschen der Platten vermieden werden.

Die beiden Kunden lehnten die Gipskartonplatten an die beiden Längsseiten des Einkaufswagens nahezu senkrecht an, um eine größere Menge von Platten bei einem Transportvorgang unterzubringen. Das Gewicht der eingeladenen Gipskartonplatten betrug mehr als 600 kg. Bei der Zuladung einer weiteren Gipskartonplatte stürzte der Einkaufswagen um und verletzte dadurch einen Baumarktmitarbeiter schwer.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die schadenersatzrechtliche Haftung der beiden Kun­den, weil sie sich unvorsichtig verhalten hätten und sorglos gefährlich gehandelt hatten. Dies, weil sie die Beladung nicht so vorgenommen hatten, wie es die Anweisungen auf dem Hinweisschild vorgaben.

Dabei unterschied der Oberste Gerichtshof nicht zwischen dem Käufer der Gipskartonplatten und dem anderen Kunden, welcher bloß dem Käufer beim Aufladen behilflich war: da auch er beim Beladen unvorsichtig war und die Anweisungen am Hinweisschild nicht beachtete, ist auch dieser Kunde schadenersatzpflichtig!

Es wird also nicht bloß der Kunde in den Geschäftsräumlichkeiten eines Unternehmers geschützt. Auch der Kunde muss sich bei seinem Verhalten im Geschäft darüber im Klaren sein, dass ihn die schadenersatzrechtliche Haftung trifft, wenn er durch sein unachtsames Verhalten Schäden verursacht.

 

(Stand 09/18)