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Familienbonus Plus

News | KLINGER Bilanzbuchhaltung e.U.

Familienbonus Plus

Bei diesem Bonus handelt es sich um sogenannte Steuerabsetzbeträge. Das bedeutet, dass zunächst die Steuer auf das Einkommen einer Person ermittelt wird, und danach von diesem Steuerbetrag Absetzbeträge abgezogen werden. Absetzbeträge mindern daher nicht die Bemessungsgrundlage sondern unmittelbar den Steuerbetrag. Der Familienbonus wird sich bei jedem Steuerzahler in gleicher Höhe auswirken. Voraussetzung ist allerdings, dass man wirklich Steuern bezahlt. Ist das Einkommen nämlich zu niedrig, um zu einer Einkommensteuer zu führen, können auch keine Absetzbeträge abgezogen werden.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Familienbonus haben in der Regel die Eltern eines Kindes, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Dabei besteht die Möglichkeit, dass ein Elternteil den gesamten Anspruch geltend macht oder beide je die Hälfte. Bei getrennt lebenden Eltern steht der Anspruch dem Familienbeihilfeempfänger und dem Elternteil zu, der Unterhalt leistet. Auch hier ist wahlweise eine Aufteilung 50:50 möglich.

Wie hoch ist der Bonus?

Für Kinder bis zum Monat ihres 18. Geburtstages beträgt der Bonus € 125,– pro Monat (bzw. € 1.500,– pro Jahr). Für danach liegende Monate vermindert sich der Bonus auf € 41,68 (bzw. € 500,– pro Jahr. Wer daher zum Beispiel mit zwei minderjährigen Kindern in Österreich lebt und über ausreichend Einkommen verfügt, erspart sich pro Jahr effektiv € 3.000,– an Einkommensteuer, werden die beiden Kinder volljährig und beziehen nach wie vor Familienbeihilfe, vermindert sich die Ersparnis auf € 1.000,–.

Wie erhält man den Bonus?

Wie bislang Kinderfreibetrag und Kosten für Kinderbetreuung kann künftig auch der Familienbonus Plus in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Für den Familienbonus Plus ist aber eine weitere Möglichkeit vorgesehen. Wer in einem Dienstverhältnis steht und nicht auf den Lohnsteuerausgleich am Beginn des nächsten Jahres warten möchte, kann auch einen entsprechenden Antrag bei seinem Dienstgeber abgeben. Ähnlich wie bei Alleinverdienerabsetzbetrag oder Pendlerpauschale wird der Familienbonus dann bei der monat­lichen Lohnverrechnung berücksichtigt, was die Nettoauszahlungsbeträge entsprechend erhöht.

Ab wann gilt die Neuregelung?

Der Familienbonus Plus wird ab 1. Jänner 2019 die bisherige Regelung ersetzen. Für Dienstnehmer wird ab Dezember 2018 die Möglichkeit bestehen, Formulare zur Beantragung des Bonus auf der Website des Finanzministeriums herunterzuladen und entsprechend ausgefüllt dem Dienstgeber zu überreichen.

 

(Stand 08/18)